Zum Einsatz

Zu den Unterseiten

KiTs – Kindertermine können als hilfreiches Werkzeug eingesetzt werden:

  • In Ambulanten Jugendhilfen, insbes. Begleiteter Umgang gem. § 18,3 SGB VIII
  • In Ehe- und Familienberatungsstellen (EFB), insbesondere Trennungs- und Scheidungsberatung
  • In Mediationen für Familien
  • In allen stationären / teilstationären Jugendhilfen
  • In der Schulsozialarbeit.

Alter und Entwicklungsstand der Kinder

KiTs kann für Kinder etwa vom 2. Lebensjahr bis hin zum Jugendalter genutzt werden. Entwicklungsstand, Sprachvermögen und soziale Kompetenzen des Kindes sind für Planung und Umsetzung des Kindertermins ausschlaggebend.
Für die Beteiligung Jugendlicher ist es wichtig, einvernehmliche Arbeitsbündnisse herzustellen, sowie eine entwicklungsgemäße Sprache und einen individuell passenden Beteiligungsrahmen zu finden.
Die Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung.

Der Einsatz eines KiTs – Kindertermins empfiehlt sich insbesondere, wenn sich das Kind möglicherweise in einer Situation befindet, die für seine (seelische) Entwicklung gefährdend sein könnte.

Entlastend kann ein Kindertermin wirken, wenn das Kind längere Phasen seiner kindlichen Entwicklung in Krise, Trennung, Entfremdung von wichtigen Bindungs- bzw. Bezugspersonen durchlebt, bis hin zum Beziehungsverlust zu weiteren Kreisen der Familie, beispielweise Großeltern, Tanten und Onkeln, (Halb-) Geschwistern. Leider gehen damit häufig Reduzierungen von (künftigen) Ressourcen des Kindes einher.

Den Eltern gelingt es in derartigen Phasen aufgrund unverarbeiteter Konflikte/ dysfunktionaler Lebensgestaltung/ gesundheitlicher Themen oft nicht ausreichend, ihr Kind in seinen spezifischen Entwicklungsbedürfnissen -auch in Bezug auf getrennte Bezugspersonen- wahrzunehmen und zu fördern.