KiTs kann für Kinder etwa vom 2. Lebensjahr bis hin zum Jugendalter eingesetzt werden. Entwicklungsstand, Sprachvermögen und soziale Kompetenzen des Kindes sind für die Planung und bei der Umsetzung des Kindertermins ausschlaggebend.
Für Jugendliche ist es wichtig, eine entwicklungsgemäße Sprache und einen individuell passenden Beteiligungsrahmen zu finden.
Die Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung.
In diesen Bereichen können KiTs – Kindertermine hilfreich sein:
- Ambulante Jugendhilfen, insbes. Begleiteter Umgang gem. § 18,3 SGB VIII
- Trennungs- und Scheidungsberatung in Ehe- und Familienberatungsstellen (EFB)
- Mediation für Familien
- Stationäre Jugendhilfen
- Schulsozialarbeit
Der Einsatz eines KiTs – Kindertermins empfiehlt sich, wenn sich das Kind möglicherweise in einer Situation befindet, die für seine (seelische) Entwicklung gefährdend sein könnte. Dies ist in hochstrittigen Trennungs- und Scheidungskontexten überwiegend der Fall.
Das Kind durchlebt eine Phase seiner kindlichen Entwicklung in Trennung bzw. Entfremdung von wichtigen Bindungs- bzw. Bezugspersonen, bis hin zu Teilen der Familie, beispielweise Großeltern, Tanten und Onkeln, (Halb-) Geschwistern. Leider gehen damit häufig Verluste von (künftigen) Ressourcen des Kindes einher.
Den Eltern gelingt es aufgrund der noch nicht ausreichend verarbeiteten Trennung und vor dem Hintergrund gegensätzlicher Interessen phasenweise nicht, ihr Kind in dessen spezifischen Entwicklungsbedürfnissen -auch in Bezug auf den getrennten Elternteil- wahrzunehmen und diese zu unterstützen.